Masterstudiengänge Stadt- und Regionalentwicklung / Umweltplanung und Recht
Masterstudiengang Stadt- und Regionalentwicklung
Der Masterstudiengang Stadt- und Regionalentwicklung ist als wissenschaftliches Studium eine konsekutive Fortsetzung des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses Bachelor Raumplanung oder anderer artverwandter Studiengänge. Das Masterstudium umfasst insbesondere konzeptionelle Fragestellungen, die die Gesamtentwicklung von Städten und Regionen unter sich wandelnden ökonomischen, ökologischen und sozialen Rand- und Rahmenbedingungen zum Inhalt haben.
Masterstudiengang Umweltplanung und Recht
Der Masterstudiengang Umweltplanung und Recht ist als wissenschaftliches Studium eine konsekutive Fortsetzung des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses B.Sc. Raumplanung oder anderer vergleichbarer Studiengänge. Der Studiengang vermittelt wissenschaftliche Kernkompetenz in der Umweltplanung, Umweltvorsorge und Umweltgestaltung sowie die bedeutenden rechtlichen Fachkenntnisse.