Lehre

Die Lehre an einer wissenschaftlichen Hochschule muss nicht nur die Ansprüche derjenigen erfüllen, die insbesondere am Beginn ihrer beruflichen Tätigkeit, hinsichtlich der Rechtskenntnisse Tätigkeiten mit niedrigem oder mittlerem Anforderungsprofil auszuüben haben, sondern auch die Ansprüche derjenigen, die Führungspositionen an verantwortlicher Stelle in Wissenschaft, Wirtschaft und Staat einnehmen und dafür über ein überdurchschnittliches Rechtsverständnis bezüglich ihres speziellen Aufgabenfeldes verfügen müssen.

Gegenstand der Lehre für die Studiengänge im Fachbereich Raum- und Umweltplanung ist daher die Vermittlung der für die berufliche Ausbildung und wissenschaftliche Vertiefung der Studierenden notwendigen Grund- und Spezialkenntnisse des öffentlichen Rechts, insbesondere des Bau- und Umweltrechts sowie für die Studiengänge Architektur und Bauingenieurwesen entsprechende Kenntnisse im privaten Baurecht.

Über die vorwiegend in den Grundlagenveranstaltungen stattfindende bloße Wissensvermittlung hinaus ist es Aufgabe der Lehre, den Studierenden die systematischen und dogmatischen Zusammenhänge der für sie maßgebenden Rechtsmaterien zu verdeutlichen, damit diese die Fähigkeit erwerben, die in ihrem Fachgebiet auftretenden Fragen und Problemstellungen selbständig und fachlich kompetent zu lösen.

Deshalb ist es notwendig, die Querbezüge zwischen den für die Wahrnehmung der Tätigkeiten von Raum- und Umweltplanern, Architekten und Bauingenieuren relevanten Rechtsmaterien herzustellen, zu kritisch-analytischem Denken anzuregen und zu sachlich fundierter, differenzierter und klar strukturierter Lösungsfindung anzuleiten.

Da die Studierenden der verschiedenen Studiengänge innerhalb des ausgedehnten Berufsfeldes in der späteren beruflichen Praxis in den unterschiedlichsten Tätigkeitsfeldern eingesetzt werden, ist es notwendig, die rechtlichen Grundlagen für möglichst alle denkbaren Berufsprofile anzubieten.

Lehrangebot

Thematisch gehören zu den Schwerpunktbereichen des Lehrangebots im Lehrstuhl für Öffentliches Recht die verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Grundlagen des Bauens und Planens.

Dazu sind neben den allgemeinen verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Grundlagen vor allem Materien des besonderen Verwaltungsrechts zu rechnen, insbesondere das Raumordnungs- und Landesplanungsrecht, das Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, das Fachplanungsrecht, die Grundzüge des Kommunalrechts sowie das Umwelt- und Wirtschaftsverwaltungsrecht.

Hinzu treten in neuerer Zeit die zunehmend bedeutender werdenden sachspezifischen europarechtlichen Implikationen.

Für die Studiengänge Architektur und Bauingenieurwesen zählen neben den Grundlagen des öffentlichen Baurechts insbesondere die Grundzüge des Berufsrechts, des Bauvertrags-, Vergütungs- und Haftungsrechts sowie auch das Wettbewerbsrecht zum unabdingbaren Kern der Ausbildung.

Im Einzelnen werden folgende Lehrveranstaltungen angeboten:

Bachelor Raumplanung (ab WS 2023/2024)

  • Modul "Einführung in das Öffentliche Recht" (1. Fachsemester)
    • Staats- und Verwaltungsrecht
    • Europarecht
    • Raumordnungsrecht
  • Modul "Städtebau- und Umweltrecht" (2. Fachsemester)
    • Grundlagen des Städtebaurechts
    • Grundlagen des Umweltrechts
  • Modul "Städtebau- und Bauordnungsrecht" (3. Fachsemester)
    • Vertiefung Städtebaurecht
    • Bauordnungsrecht

Master Stadt- und Regionalentwicklung

  • Städtebau- und Raumordnungsrecht II
  • Gemeindewirtschaftsrecht
  • Planung, Ethik und Recht

Master Umweltplanung und Recht

  • Umweltbelange im System der Raumplanung
  • Rechtliche Anforderungen an Umweltprüfungen
  • Rechtliche Anforderungen der Umweltfachplanungen und Schutzgebietsausweisungen
  • Aktuelle Fragen des Umwelt- und Energierechts
  • Planung, Ethik und Recht

Diplom / Bachelor / Master Architektur

  • Rechtsgrundlagen Baurecht I - Grundlagen des privaten Bau- und Berufsrechts
  • Rechtsgrundlagen Baurecht I - Grundlagen des Bauordnungsrechts
  • Rechtsgrundlagen Baurecht I - Rechtsgrundlagen der Vorhabenzulassung und Bauleitplanung
  • Baurecht II - Städtebaurecht
  • Baurecht II - Bauvertrags-, Vergütungs- und Haftungsrecht (Seminar)

Bachelor Bauingenieurwesen

  • Baurecht - Grundlagen des privaten Bau- und Berufsrechts
  • Baurecht - Grundlagen des Bauordnungsrechts

Bachelor Facility Management

  • Grundlagen des Immobilienrechts

Bachelor Biologie

  • Grundlagen des Umwelt- und Energierechts

Studiengang Chemie

  • Grundlagen des stoff- und produktbezogenen Umweltrechts

Studiengang Wirtschaftswissenschaften

  • Grundlagen des Umwelt- und Energierechts

Bachelor Bio- und Chemieingenieurwissenschaften

  • Grundlagen des stoff- und produktbezogenen Umweltrechts

Neben diesen Veranstaltungen führt der Lehrstuhl in den Studiengängen "Raumplanung", "Stadt- und Regionalentwicklung" und "Umweltplanung und Recht" ferner Studienprojekte durch und betreut Bachelor- und Masterarbeiten.

Die konkreten Veranstaltungen, Inhalte, Dozenten, und Termine entnehmen Sie bitte dem stets aktuellen Kommunikations- und Informations- System (KIS) der Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität Kaiserslautern-Landau.